Kinder haften für Ihre Eltern

von | 21.01.2018 | 0 Kommentare

Das Ehepaar Hofmann aus Köln wurde früh durch Julia zu einer Familie. Die Tochter war und ist der größte Stolz des Ehepaars. Doch es war finanziell nicht immer einfach. Die Raten für das Haus und das Geld für das tägliche Leben brauchten das Einkommen oft gänzlich auf.

Doch mit den Jahren wurden die finanziellen Spielräume größer: Das Gehalt von Herrn Hofmann stieg. Julia konnte eine gute Ausbildung abschließen. Das Haus war abbezahlt und durch sorgsames Sparen, konnte das Ehepaar ein kleines, privates Vermögen aufbauen.

Und dann der Schock!

Frau Hofmann erlitt einen schweren Herzinfarkt, von dem sie sich leider nie ganz erholte. Seit inzwischen drei Jahren liegt Frau Hofmann in einem Pflegeheim.

Wie gut, dass das Ehepaar vor einigen Jahren eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat. Der monatliche Eigenanteil an den Pflegekosten hätte inzwischen die gesamten Ersparnisse bereits mehr als aufgebraucht. Die Kosten hätte Tochter Julia zu einem großen Teil mittragen müssen. Dank der Pflegezusatzversicherung kann sie sich jetzt ihre eigene wirtschaftliche Zukunft aufbauen.

Die Zuzahlungen zu den Pflegekosten hätte sich das Ehepaar Hofmann ohne Pflegevorsorge nicht leisten können. In diesem Fall prüft das Sozialamt nach § 1601 BGB, ob Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sind. Julia ist ledig. Sie lebt zur Miete und zahlt monatlich 450 € inklusive Nebenkosten. Das Sozialamt stellt somit folgende Berechnung auf:

Nettoeinkommen (gesamt) 2.000 € 3.000 €
./. Berufsbedingte Aufwendungen

(5 % des Erwerbseinkommens max. 150 €)

   100 €    150 €
./. zusätzliche private Altersvorsorge       100 €*         250 €*
Bereinigtes Einkommen  1.800 €   2.600 €
./. Mindestselbstbehalt (Stand 2013)      1.600 €**       1.600 €**
Verbleibendes Einkommen     200 €  1.000 €
./. 50 %     100 €     500 €
Monatlicher Unterhalt für die Mutter     100 €     500 €

*Beiträge können regional unterschiedlich sein

** In diesem Beitrag ist die Miete von 450 € inkl. Nebenkosten enthalten.

Über Florian Filipovic

Über Florian Filipovic

Geschäftsführer

Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
florian.filipovic@gfv-finanzdienst.de
Telefon: +49 (0)451 / 450 569 14

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.